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Uwe-Christian Arnold • Michael Schmidt-Salomon

Letzte Hilfe

Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben

Rowohlt E-Book

Inhaltsübersicht

Über Uwe-Christian Arnold / Michael Schmidt-Salomon

Uwe-Christian Arnold wurde 1944 in Berlin geboren. Nach dem Medizinstudium machte er seinen Facharzt für Urologie und war von 1980 bis 2000 in eigener Praxis tätig. Zudem bildete er sich als Sportarzt und Betriebsmediziner weiter. Mit dem Thema «humane Sterbehilfe» setzt er sich seit Mitte der 90er Jahre auseinander. 2012 gewann er einen viel beachteten, langjährigen Rechtsstreit mit der Berliner Ärztekammer, die ihm verbieten wollte, einer Patientin todbringende Substanzen für deren beabsichtigten Suizid zu überlassen.

 

Michael Schmidt-Salomon, Dr. phil, geboren 1967, ist freischaffender Philosoph und Schriftsteller, sowie Mitbegründer und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung. Seine Bücher wurden bislang über 200.000mal verkauft und in mehrere Sprachen übersetzt. Zuletzt erschienen: «Hoffnung Mensch. Eine bessere Welt ist möglich» (2014), «Keine Macht den Doofen!» (2012), «Leibniz war kein Butterkeks. Den großen und kleinen Fragen der Philosophie auf der Spur» (2011).

Über dieses Buch

Darf der mündige Mensch, der sein Leben selbst in die Hand nimmt, nicht auch sein Sterben selbst in die Hand nehmen, wenn das Leben unerträglich geworden ist? Und soll ihn ein Arzt auf dem letzten Weg begleiten dürfen? Darf ein Arzt Beihilfe leisten zum Suizid? Uwe-Christian Arnold ist davon überzeugt: «So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, das garantiert, dass unser Leben im Notfall gerettet wird, muss es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben, das dafür sorgt, dass wir unser Leben in Würde beschließen können.»

 

Kein anderer Mediziner hat sich in den letzten Jahren so offen zu seiner Tätigkeit als Sterbehelfer bekannt. Die Begleitung von schwer leidenden Menschen hat ihn zu der Gewissheit geführt, dass Sterbehilfe vor allem eines ist: Lebenshilfe. Hier berichtet er zum ersten Mal über seine Tätigkeit, über die Menschen, die seine Hilfe in Anspruch nahmen, und über die gesellschaftlichen Kräfte, die dem selbstbestimmten Sterben entgegenstehen.

 

Unterstützt von dem Philosophen Michael Schmidt-Salomon stellt Arnold in diesem Buch sein Konzept von Letzter Hilfe vor, wobei er sich ausführlich mit den Einwänden auseinandersetzt, die von religiöser, medizinischer, ethischer und politischer Seite gegen die Sterbehilfe erhoben werden. Ein Aufklärungs- und Debattenbuch über ein Thema, dessen gesellschaftliche Bedeutung immer weiter zunimmt.

Impressum

Veröffentlicht im Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, September 2014

Copyright © 2014 by Rowohlt Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt, jede Verwertung bedarf der Genehmigung des Verlages

Copyright © 2014 by Uwe-Christian Arnold unter

Mitarbeit von Michael Schmidt-Salomon

Lektorat Frank Strickstrock

Der Text «Endlich hast du es geschafft!» von

Hannelore Lwowsky-Lüpges in Kapitel 7 wird abgedruckt

mit freundlicher Genehmigung des Alibri Verlags

Umschlaggestaltung ANZINGER WÜSCHNER RASP, München

Schrift DejaVu Copyright © 2003 by Bitstream, Inc. All Rights Reserved.

Bitstream Vera is a trademark of Bitstream, Inc.

ISBN Printausgabe 978-3-498-09617-5 (1. Auflage 2014)

ISBN E-Book 978-3-644-04421-0

www.rowohlt.de

 

ISBN 978-3-644-04421-0

Anmerkungen

1

Verglichen mit anderen europäischen Ländern ist der Bevölkerungsanteil der Sterbehilfe-Befürworter in Deutschland besonders hoch. Hier die Rangfolge der Nationen im Hinblick auf die Zustimmung zum selbstbestimmten Sterben: 1. Deutschland (87 Prozent), 2. Spanien (85 Prozent), 3. Österreich (83 Prozent), 4. Großbritannien (82 Prozent), 5. Frankreich (80 Prozent), das Schlusslicht bildet Griechenland mit 52 Prozent. In keinem europäischen Land bilden die Gegner der Sterbehilfe die Mehrheit in der Bevölkerung. Vgl. Gallup International/Isopublic: Sterbehilfe in den Augen der Europäer. Studie im Auftrag der Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte. Zürich 2012, Seite 6ff.

2

Bundesärztekammer: Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 21.1.2011. In: Deutsches Ärzteblatt vom 18.2.2011, S. A346

3

siehe hierzu Kapitel 3

4

Um die Persönlichkeitsrechte der Patienten zu wahren, wurden ihre Namen in den Fallbeispielen verändert. (Ausnahmen sind jene Patienten, die sich in den Medien öffentlich zu ihren Suizidabsichten geäußert haben. Ihre Namen gebe ich vollständig und korrekt an.) Zudem habe ich in den anonymen Fällen oft auch weitere Eigenschaften wie den Beruf, den Ort oder den Zeitpunkt des Suizids modifiziert, damit nicht doch noch Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen erfolgen können. Sollten Angehörige meinen, einen bestimmten Menschen identifizieren zu können, gebe ich zu bedenken, dass es in den letzten 20 Jahren bei den mehreren hundert Patienten, die ich betreut habe, viele Fälle mit nahezu identischen Rahmenbedingungen gegeben hat. Eine gewisse Ähnlichkeit mit verstorbenen Personen muss also nicht zwangsläufig bedeuten, dass dieser spezielle Fall in diesem Buch behandelt wurde.

5

Vgl. hierzu u.a. Hartmut Klähn: Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. In: Gita Neumann (Hg.): Suizidhilfe als Herausforderung. Arztethos und Strafbarkeitsmythos. Aschaffenburg 2012, S. 163ff.

6

Originalzitat Hoppe auf einer Veranstaltung der CDU in der Reihe «Berliner Gespräche» mit dem Titel «Tabuthema Tod – Sterben in der Hochglanzgesellschaft» am 26. April 2004 im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin.

7

Budgetierung bedeutet, dass Ärzte durchschnittlich für jeden Patienten eine begrenzte Summe für Medikamente zur Verfügung haben. Ein Patient, der wenig oder keine Medikamente benötigt, ist günstig, ein teurer Patient eher ungünstig für das Budget. Die verschiedenen Fachgruppen haben unterschiedliche Budgets, beim Frauenarzt etwa ist es kleiner als beim Psychiater, da die Medikamente unterschiedlich teuer sind. Überschritt ein Arzt sein Budget, wurde ihm meist erst nach vielen Monaten von der Kassenärztlichen Vereinigung die Überschreitung vorgeworfen; er kam in den Regress. Wenn er keine besonderen erschwerenden Gründe vorweisen konnte, zum Beispiel viele «teure» Tumorpatienten, durfte er die Überschreitung aus eigener Tasche bezahlen.

8

Wir werden das Thema in Kapitel 4 aber zumindest streifen.

9

Vgl. hierzu auch die sehr lesenswerten Darstellungen von Gian Domenico Borasio: Über das Sterben. Was wir wissen. Was wir tun können. Wie wir uns darauf einstellen. München 2013; sowie Michael de Ridder: Wie wollen wir sterben? Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin. München 2010.

10

Vgl. Pieter Admiraal: Verantwoorde euthanasie. Een handleiding voor artsen. (zu deutsch: Verantwortliche Euthanasie. Eine Anleitung für Ärzte). Amsterdam 1980. 2003 zählte Admiraal, der auch Mitglied im «Komitee für Ärztliche Tötung auf Verlangen der Königlich Niederländischen Gesellschaft für Pharmazie» und Vorsitzender der Stiftung WOZZ (Stiftung zur Erforschung eines humanen, selbstbestimmten Sterbens) war, zu den Herausgebern und Mitautoren einer besonders detailreichen medizinischen Studie zum Thema, die 2008 mit Unterstützung der DGHS auch in deutscher Sprache erschien: Pieter Admiraal et al.: Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben. Amsterdam 2008.

11

Als maßgebliche Expertin des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD) hat Gita Neumann auch an den Beratungen zu dem für die Selbstbestimmungsrechte so wichtigen «Patientenverfügungsgesetz» mitgewirkt, das 2009 vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Einblicke in ihre Arbeit als Sterbehelferin gibt Gita Neumann u.a. in dem von ihr herausgegebenen, weiter oben bereits zitierten Sammelband Suizidhilfe als Herausforderung (Aschaffenburg 2012).

12

Jan Dirk Herbermann: Aufrecht sterben. In: Der Spiegel 50/2000

13

Vgl. Dignitas: Freitodbegleitungen nach Jahr und Wohnsitz 1998–2013. Zürich 2014. (Das Dokument wird auf www.dignitas.ch zur Verfügung gestellt)

14

So Minelli bei einem Vortrag am 11. März 2005 bei der «Thuner Alterstagung», siehe Ludwig A. Minelli: Was läuft weltweit schief? Obwohl in allen Ländern Mehrheiten Sterbehilfe wünschen, geht es kaum vorwärts. Referat auf der «Thuner Alterstagung» 2005, S. 7 (das entsprechende PDF-Dokument kann von der Dignitas-Website www.dignitas.ch heruntergeladen werden).

15

Ludwig A. Minelli, zitiert nach Dorothee Vögeli: Absage an die Moralisten. Neue Zürcher Zeitung (NZZ online) vom 16.5.2011.

16

Die entsprechenden Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes tragen nicht ohne Grund seinen Namen: «Minelli I» (BGE 99 Ia 262), «Minelli II» (BGE 102 Ia 279) und «Minelli III» (BGE 118 Ia 64).

17

Kein Verbot von Sterbehilfe und Sterbetourismus – Zürcher Stimmberechtigte lehnen EDU-Volksinitiativen mit großer Mehrheit ab. Neue Zürcher Zeitung (NZZ online) vom 15.5.2011

18

Ludwig A. Minelli/Uwe-Christian Arnold (Dignitas/Dignitate Deutschland): Kommentar zum Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen. 25. April 2006 (das PDF-Dokument kann von der Dignitas-Website www.dignitas.ch heruntergeladen werden).

19

Spittlers Darlegungen zum Thema sind sehr interessant, siehe u.a. Johann F. Spittler: Organisierte Suizid-Beihilfe in Deutschland. Die ärztlich-psychiatrische Sicht. In: Gita Neumann, Suizidhilfe als Herausforderung, S. 139ff.

20

Dignitas-Vize Arnold: «Es sollte Sterbehelfer geben». In: taz vom 17.6.2007 (das Interview ist unter http://www.taz.de/!830/ noch immer online verfügbar, zuletzt aufgerufen am 17.6.2014).

21

Wortlaut des Schreibens der Staatsanwaltschaft Berlin vom 13. Juli 2007

22

Aus der Unterlassungsverfügung der Berliner Ärztekammer, zitiert u.a. im öffentlich zugänglichen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. März 2012 (Az. 9 K 63.09), S. 1.

23

Tatsächlich wurden mir in München aufgrund meiner Doppelmitgliedschaft in den Ärztekammern Berlin und Thüringen sogar zwei Unterlassungsverfügungen übergeben. Da sich die Unterlassungsverfügung der Ärztekammer Thüringen von der der Ärztekammer Berlin nicht grundlegend unterschied und das Verfahren letztlich auch einen ähnlichen Ausgang nahm, konzentriere ich mich in der nachfolgenden Darstellung auf den Rechtsstreit mit der Ärztekammer Berlin.

24

In den Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentags, der vom 19. bis 22. September 2006 in Stuttgart tagte, heißt es zu der von der Bundesärztekammer 2004 beschlossenen standesrechtlichen Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids: «Die ausnahmslose standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids sollte einer differenzierten Beurteilung weichen, welche die Mitwirkung des Arztes an dem Suizid eines Patienten mit unerträglichem, unheilbarem und mit palliativmedizinischen Mitteln nicht ausreichend zu linderndem Leiden als eine nicht nur strafrechtlich zulässige, sondern auch ethisch vertretbare Form der Sterbebegleitung toleriert.» (66. Deutscher Juristentag: Beschlüsse. S. 12 – das Dokument ist auf der Website des Deutschen Juristentags www.djt.de online verfügbar.) Frank Ulrich Montgomery sagte auf einer Tagung der Katholischen Akademie Hamburg im April 2007: «Ist es nicht mal wieder Geschwätz von Juristen ohne jegliches Wissen um die Umsetzung? Wenn ich als Arzt den Becher reichen soll, warum dann nicht auch gleich zur Spritze greifen? Wo ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? (…) Auch Juristen sollten nur von dem sprechen, wovon sie etwas verstehen!» (Zitiert nach Werner Loosen: «Das ist uns Ärzten verboten und sollte nicht verändert werden!», in: Hamburgisches Ärzteblatt 05/2007, S. 251.)

25

Der Nationale Ethikrat wurde 2001 durch Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. 2008 ging der «Nationale Ethikrat» in den «Deutschen Ethikrat» über. Er besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Weitere Informationen zum Ethikrat gibt es auf der Website www.ethikrat.org.

26

Nationaler Ethikrat (Hg.): Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Stellungnahme. Berlin 2006, S. 53

27

Ebenda, S. 50

28

Ebenda

29

Ebenda, S. 51

30

Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 25. Juni 2010 (2 StR 454/09), S. 17f.

31

Wolfgang Putz/Beate Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens. München 2014. (Die erste Auflage des Buchs erschien bereits 2004.) In dem Buch wird auch der Fall von Frau K. ausführlich dargestellt, siehe S. 65ff. Weitere Informationen zu den Vorgängen finden sich auch in dem oben zitierten BGH-Urteil vom 25. Juni 2010.

32

Dass es sich hierbei wahrscheinlich nicht nur um «moralische Gründe» handelte, werden wir in Kapitel 4 sehen.

33

BGH-Urteil vom 8.6.2005 (XII ZR 177/03), vgl. hierzu auch Putz/Steldinger, Patientenrechte am Ende des Lebens, S. 61ff.

34

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juni 2010, S. 17

35

Borasio, Über das Sterben, S. 165ff.

36

Sollten palliativmedizinische Maßnahmen tatsächlich lebensverkürzend wirken, sollte man nicht verhüllend von «Therapien am Lebensende» sprechen, sondern von «Suizidbeihilfe», womöglich sogar von aktiver «Tötung auf Verlangen». Die Grenzen zwischen Palliativmedizin und Suizidbeihilfe sind fließend, worauf u.a. der Würzburger Jurist und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf hingewiesen hat, vgl. Eric Hilgendorf: Zur Strafwürdigkeit organisierter Sterbehilfe. In: Juristenzeitung (JZ) 2014, S. 545ff.

37

«Der Hippokratische Eid ist überholt» – Interview mit dem Rechtsanwalt Dieter Graefe, telepolis 17.10.2005

38

Aus der Präambel der aktuell geltenden «(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte» (MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel)

39

Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2004). In: Deutsches Ärzteblatt 19/2004, S. A1298

40

Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2011). In: Deutsches Ärzteblatt 7/2011, S. A346

41

Jörg-Dietrich Hoppe: Vorwort. In: Deutsches Ärzteblatt 7/2011, S. A346

42

Vgl. Institut für Demoskopie Allensbach: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Krankenhaus- und niedergelassenen Ärzten. Juli 2010 (Die Studie kann über die Website der Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de heruntergeladen werden)

43

Michael Neubauer: Frank Ulrich Montgomery – Der Robin Hood der Mediziner. In: Badische Zeitung vom 3. Juni 2011

44

(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, § 16

45

Zu diesen sieben Ärztekammern zählen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.

46

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30. März 2012, S. 1

47

83 Prozent der Mediziner, die die Suizidbegleitung ablehnen, meinen, es verstoße gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte ihre Patienten beim Suizid unterstützten. Bei den Befürwortern der Suizidassistenz sind nur 30 Prozent dieser Meinung, vgl. Institut für Demoskopie Allensbach, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe, S. 15

48

Eine komprimierte Zusammenfassung der schrecklichen Irrtümer, aber auch der großen Fortschritte in der Medizingeschichte findet man in: Michael Schmidt-Salomon: Hoffnung Mensch. Eine bessere Welt ist möglich. München 2014, S. 173ff.

49

«Hippokrates, der Begründer unseres Berufsstandes, hat die wissenschaftliche Unterweisung mit einem Eide begonnen, in dem bei Strafe verboten wurde, dass nicht einmal einer Schwangeren ein Mittel zur Abtreibung der Leibesfrucht von einem Arzte gegeben oder demonstriert werden dürfe, wodurch er das Gemüt der Lernenden von Anfang an zur Menschenliebe erzog.» (Scribonius Largus: Die Rezepte des Scribonius Largus. Jena 1913, S. 5)

50

Der Text des hippokratischen Eides liegt in unterschiedlichen deutschen Übersetzungen vor, die sich formal leicht unterscheiden. Die hier wiedergegebene Version folgt dem Dokument auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

51

Weltärztebund: Deklaration von Genf. Offizielle deutsche Übersetzung (zu finden auf der Website der Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de)

52

Vergessen wir in diesem Zusammenhang nicht, dass in der Bundesrepublik Deutschland rund 50000 Männer auf der Basis des sogenannten «Schwulenparagraphen» 175 StGB verurteilt wurden. Ärzte haben in diesen Verfahren (ähnlich wie in der Nazizeit bei der Abschiebung und Vernichtung von Schwulen in Konzentrationslagern) eine beachtliche Rolle gespielt.

53

Institut für Demoskopie Allensbach, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe, S. 19

54

Ebenda, S. 16

55

Ebenda

56

Ebenda, S. 17f.

57

Gian Domenico Borasio: Referat beim 66. Deutschen Juristentag. Stuttgart 2006, S. 2 u. 6. (Das pdf-Dokument des Vortrags kann von der Website der Heinrich-Böll-Stiftung www.boell.de heruntergeladen werden.)

58

Institut für Demoskopie Allensbach, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe, S. 9

59

Ebenda, S. 3

60

forsa-Institut: Sterbehilfe und das Vertrauen zum Hausarzt. Repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben. November 2003 (Die Studie kann von der Website der DGHS www.dghs.de heruntergeladen werden)

61

Linda Ganzini et al.: Oregon Physician Attitudes’ About and Experiences with End-of-Life Care Since the Passage of the Death With Dignity Act. In: Journal of the American Medical Association 18/2001, S. 2363–2369.

62

Vgl. Dignitas: Informationsbroschüre, S. 14 (Download über www.dignitas.ch)

63

Sterbehilfe Deutschland: Häufige Fragen: Geld und Zeit (Download über www.sterbehilfedeutschland.de)

64

Dignitas, Informationsbroschüre, S. 14

65

Vgl. u.a. Marca Angell: Der Pharma-Bluff. Wie innovativ die Pillenindustrie wirklich ist. Bonn 2005; Markus Grill: Kranke Geschäfte. Wie die Pharmaindustrie uns manipuliert. Reinbek 2007; sowie Ben Goldacre: Die Pharma-Lüge. Wie Arzneimittelkonzerne Ärzte irreführen und Patienten schädigen. Köln 2013

66

Vgl. u.a. Jörg Blech: Heillose Medizin. Fragwürdige Therapien und wie Sie sich davor schützen können. Frankfurt am Main 2007; Hans Weiss: Korrupte Medizin. Ärzte als Komplizen der Konzerne. Köln 2008; sowie Bernd Neumann: Ärzte gefährden Ihre Gesundheit. Rottenburg 2013

67

Vgl. hierzu und zum Folgenden die Darstellung in Putz/Steldinger, Patientenrechte am Ende des Lebens, S. 9ff.

68

Vgl. hierzu u.a. Claus Fussek/Gottlob Schober: Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden. München 2009, S. 71f.

69

Diese Praxis wird von Experten schon seit geraumer Zeit stark kritisiert, vgl. hierzu u.a. Borasio, Über das Sterben, S. 115f.

70

Bernd Sittig kam 2009 bei seiner detaillierten Darstellung der betriebswirtschaftlichen Kosten eines SAPV-Teams auf einen Mindesttagessatz von 279 Euro pro Patient, dieser wurde hier aufgerundet, vgl. Bernd Sittig: Was SAPV wirklich kostet. Eine Berechnung auf betriebswirtschaftlicher Grundlage. In: Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin, Sonderheft 1/09.

71

Eigene Schätzung, da hierzu keine genauen Zahlen vorliegen. Bekannt ist jedoch, dass die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel im Jahr 2012 bei 29,4 Milliarden Euro lagen, vgl. Bertram Häussler et al. (Hg.): Arzneimittel Atlas 2014. Der Arzneimittelverbrauch in der GKV. Heidelberg 2013

72

Vgl. Programmheft des Deutschen Schmerz- und Palliativtag 2014, S. 75 (Download über www.schmerz-und-palliativtag.de)

73

Grünenthal GmbH: Ausschreibung des «Anerkennungs- und Förderpreises für Ambulante Palliativversorgung» durch die DGP und Grünenthal. Pressemitteilung vom 3. Februar 2014 (Download über www.grunenthal.de)

74

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Förderpreis für Palliativmedizin an zwei wissenschaftliche Arbeitsgruppen. Pressemitteilung vom 21. September 2013 (abrufbar über www.dgpalliativmedizin.de)

75

Friedemann Nauck, Christoph Ostgathe, Lukas Radbruch (DGP): Ärztlich assistierter Suizid: Hilfe beim Sterben – keine Hilfe zum Sterben. In: Deutsches Ärzteblatt 3/2014, S. A67ff.

76

Eine neue, sehr wirksame Strategie der Pharmaunternehmen besteht darin, Patientenorganisationen zu sponsern oder aus eigenen Reihen selbst zu gründen, vgl. hierzu insbesondere: Caroline Walter/Alexander Kobynlinski: Patient im Visier. Die neue Strategie der Pharmakonzerne. Hamburg 2010. Es spricht einiges dafür, dass die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die sich in besonderer Weise für das Verbot der Suizidbeihilfe stark macht, eine solche Tarnorganisation sein könnte, siehe hierzu die Anmerkungen in Kapitel 9.

77

Vgl. u.a. Robert Spaemann: Töten oder sterbenlassen? In: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 11/2006; fast wortgleich sind die Äußerungen Spaemanns in dem vielbeachteten Artikel «Wider die Totmacher» der Zeitschrift Cicero (Juli 2006) sowie die Darlegungen in Robert Spaemann: Die Vernünftigkeit eines Tabus. In: Robert Spaemann/Bernd Wannenwetsch: Guter schneller Tod? Von der Kunst, menschenwürdig zu sterben. Gießen 2013.

78

Vgl. hierzu u.a. Spaemann, Die Vernünftigkeit eines Tabus, S. 33ff. Der Begriff «sozialverträgliches Frühableben» übrigens war das «Unwort des Jahres» 1998. Bekannt wurde er, weil ihn der ehemalige Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar in einem Interview verwendet hatte.

79

Institut für Demoskopie Allensbach, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe, S. 10 und 15

80

vgl. Oregon Public Health Division: Death with Dignity Act Report 2013, S. 5ff.

81

So Edgar Dahl und Neil Levy 2004 in ihrer prägnanten Gegenüberstellung der Erwartungen und Realitäten in Oregon, vgl. Edgar Dahl/Neil Levy: Der ärztlich-assistierte Suizid in Oregon: Wiegen die Kosten den Nutzen auf? In: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 11/2006, S. 55.

82

Oregon Public Health Division, Death with Dignity Act Report 2013, S. 5

83

Ebenda

84

Ebenda

85

Die größten Zuwächse seit dem 10. Jahresbericht des Death With Dignity Act (2007) lagen bei der Suizidbegründung «Verlust der Selbständigkeit» (ein Anstieg von 89,0 Prozent auf 91,4 Prozent im Jahr 2013) – nicht bei der Furcht, eine Last für andere zu sein (hier gab es nur eine leichte Veränderung von 39,2 Prozent auf 40,0 Prozent).

86

Vgl. Linda Ganzini: Oregon Hospice Chaplain’s Experiences With Patients Requesting Physician-Assisted Suicide. In: Journal of Palliative Medicine 8/2005, S. 1160–1166

87

Vgl. Tony Delamothe et al.: Why the Assisted Dying Bill should become law in England and Wales. It’s the right thing to do, and most people want it. In: British Medical Journal (BMJ) 349/2014, Editorial S. 1

88

Oregon Public Health Division, Death with Dignity Act Report 2013, S. 5

89

Ebenda, S. 6

90

Vgl. Robert Spaemann, Die Vernünftigkeit eines Tabus, S. 40. Der Begriff «Zivilisation des Todes» bzw. «Kultur des Todes» wurde 1995 durch die Enzyklika «Evangelium vitae» von Papst Johannes Paul II. zu einem bekannten Schlagwort, das auch in den Äußerungen seiner Nachfolger Benedikt XVI. und Franziskus I. häufig aufgegriffen wurde. Wir werden uns mit dem für die Sterbehilfedebatte wichtigen Schreiben «Evangelium vitae» in Kapitel 6 ausführlicher auseinandersetzen.

91

Vgl. hierzu auch die Ergebnisse der Studie der European Association for Palliative Care (EAPC): Palliative Care Development in Countries with Euthanasia Law. Report for the Commission on Assisted Dying, London 2011, S. 19. (Das pdf-Dokument der Studie ist über die Website der Commission on Assisted Dying www.commissiononassisteddying.co.uk online verfügbar.)

92

Vgl. Spaemann, Die Vernünftigkeit eines Tabus, S. 24ff.

93

In «Die Vernünftigkeit eines Tabus» gelingt es Spaemann, schon im dritten Satz von der aktuellen Sterbehilfedebatte auf «Hitlers Euthanasieprogramm» zu kommen, vgl. ebenda, S. 11.

94

Spaemann unterstützte u.a. die rechtsgerichtete Zeitschrift «Die junge Freiheit» sowie mehrere Kampagnen und Veranstaltungen aus dem Opus-Dei-Spektrum. Unter anderem nahm er die Ehrendoktorwürde der Opus-Dei-Universität Navarra in Pamplona an, die 1960 mit Unterstützung des spanischen Diktators Franco gegründet wurde und bis heute von den Grundideen des spanischen Kleriko-Faschismus geprägt ist, vgl. dazu auch die Ausführungen in Kapitel 6.

95

Vgl. Michael Schmidt-Salomon/Lea Salomon: Leibniz war kein Butterkeks. Den großen und kleinen Fragen der Philosophie auf der Spur. München 2011, S. 204

96

Vgl. Meinolfus W. M. Strätling: Assistierter Suizid – grundsätzlich «keine ärztliche Aufgabe»? In: Neumann, Suizidhilfe als Herausforderung, S. 108ff.

97

Zitiert nach Dahl/Levy, Der ärztlich-assistierte Suizid in Oregon, S. 61. Originalquelle: Johannes van Delden et al.: Thirty Years’ Experience with Euthanasia in the Netherlands. In: Timothy E. Quill und Margaret P. Battin (Hg.): Physician-Assisted Dying: The Case for Palliative Care & Patient Choice. Baltimore 2005, S. 202–216

98

Dahl/Levy, Der ärztlich-assistierte Suizid in Oregon, S. 61

99

Ebenda

100

Edgar Dahl: Selbstbestimmung gibt Sicherheit. In: Die Welt vom 9.8.2006, S. 8

101

Bundesamt für Statistik der Schweiz (BFS): Suizidmethoden, Entwicklung 19952012 (die entsprechende Excel-Datei ist abrufbar über die Website des Bundesamts www.bfs.admin.ch)

102

Vgl. Bundesamt für Statistik der Schweiz (BFS): Todesursachenstatistik 2009. Sterbehilfe (assistierter Suizid) und Suizid in der Schweiz. Neuchâtel 2012

103

Bundesamt für Statistik der Schweiz, Suizidmethoden, Entwicklung 19952012

104

Vgl. Schmidt-Salomon/Salomon, Leibniz war kein Butterkeks, S. 85

105

Absurderweise wurde durch das Scheitern der Prognose die Glaubensfestigkeit der Sektenmitglieder noch verstärkt, da sie ab dem 21. Dezember fest davon überzeugt waren, dass der Weltuntergang nur durch ihre inbrünstigen Gebete verhindert worden war, vgl. Carol Tavris/Elliot Aronson: Ich habe recht, auch wenn ich mich irre. Warum wir fragwürdige Überzeugungen, schlechte Entscheidungen und verletzendes Handeln rechtfertigen. München 2010

106

Vgl. hierzu u.a. Robert Spaemann: Das unsterbliche Gerücht. Die Frage nach Gott und der Aberglaube der Moderne. Stuttgart 2005

107

Vgl. hierzu Schmidt-Salomon, Hoffnung Mensch, S. 110f., 124f.

108

Jefferson besaß nicht nur fünf lateinische Ausgaben, sondern zudem auch noch englische, italienische und französische Übersetzungen des berühmten epikureischen Lehrgedichts «Über die Natur der Dinge» von Lukrez, was sich insbesondere in der berühmten Präambel der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung niedergeschlagen hat.

109

Vgl. hierzu und zum Folgenden Schmidt-Salomon, Hoffnung Mensch, S. 240ff.

110

Epikur: Philosophie der Freude. Übertragen und mit einem Nachwort versehen von Paul M. Laskowsky. Frankfurt am Main 1988, S. 55

111

Ebenda

112

Ebenda

113

Ebenda, S. 103

114

Ebenda

115

Der Freitod des Epikur zählt zu den bestgehüteten Geheimnissen der Philosophiegeschichte. Dafür gibt es zwei Gründe: 1. Um seine avantgardistische Gemeinschaft vor Angriffen zu schützen, hatte Epikur die Losung «Lebe im Verborgenen!» ausgegeben, weshalb seine Schüler auch die Umstände seines Todes im Verborgenen hielten. 2. Obwohl sich die epikureische Schule mehr als ein halbes Jahrtausend halten konnte, sind im Verlauf der Geschichte mehr als 99 Prozent aller epikureischen Schriften verloren gegangen bzw. vernichtet worden (immerhin galt Epikur als einer der größten Widersacher der christlichen Lehre), sodass wir keine Kenntnis von den internen Berichten haben, die es zum Ableben Epikurs innerhalb der epikureischen Zirkel zweifellos gegeben hat. Viele Forscher bestreiten immer noch, dass Epikur den Freitod wählte. Aber wenn dem so wäre, wie hätte er dann Idomeneus von dem «wahrhaft glücklichen Tag meines Lebens, der mein letzter ist» berichten können? Epikur war wohl einer der großen Vordenker der Menschheit – aber ein Hellseher war auch er sicher nicht! Zudem entspricht der Bericht von Diogenes Laertius über Epikurs Tod unserem Wissen über die damals praktizierte Methode eines sanften Suizids. Eine bessere Option, als sich nach dem Verköstigen eines schweren Weins in einer mit warmem Wasser gefüllten Wanne die Pulsadern aufzuschneiden, stand den Menschen der damaligen Zeit nicht zur Verfügung, vgl. hierzu auch die erhellenden Ausführungen von Theodor Ebert: Epikur – ein Religionskritiker und Freigeist in der griechischen Antike. In: Helmut Fink (Hg.): Der neue Humanismus. Wissenschaftliches Menschenbild und säkulare Ethik. Aschaffenburg 2010, S. 39f.

116

Wir werden uns die Kriterien für einen solchen «Freitod» zu einem späteren Zeitpunkt anschauen, nämlich wenn wir die Position Nietzsches analysieren.

117

Die Lehre des Sokrates ist uns nur durch die Schriften seiner Schüler überliefert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Darstellung Platons, der die Beweggründe seines Lehrers, nicht zu fliehen, in den Dialogen «Kriton» und «Phaidon» behandelt, vgl. Platon: Sämtliche Dialoge. Herausgegeben von Otto Apelt. Hamburg 1988, Band I, S. 83–103, sowie Band II, S. 27–133.

118

Platon, Sämtliche Dialoge. Band II, S. 132f.

119

Ebenda, S. 133

120

Seneca: Philosophische Schriften. Vollständige Studienausgabe. Herausgegeben von Otto Apelt. Wiesbaden 2004, S. 267f.

121

Ebenda, S. 264f.

122

Vgl. Buch der Richter, 16,27ff.

123

Vgl. Brief an die Hebräer, 11,32–34

124

Vgl. Kurt Galling et al. (Hg.): Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage. Tübingen 1956–1965, Band 5, S. 1677

125

Vgl. Augustinus: Vom Gottesstaat. Vollständige Ausgabe in einem Band. München 2007, Buch 1, Kapitel 20

126

Ebenda, Kapitel 21

127

Dies war für ihn ohnehin typisch, Die Theologie des Augustinus ist über weite Strecken ein christlich umgedeuteter Platonismus. Platon galt für Augustinus nicht nur als der wichtigste heidnische Philosoph, sondern in gewisser Weise als eine Art Prototyp des christlichen Gläubigen, vgl. hierzu u.a. Augustinus, Vom Gottesstaat, Buch 8, Kapitel 4–12.

128

Ebenda, Buch 1, Kapitel 26

129

Vgl. Gerd Mischler: Von der Freiheit, das Leben zu lassen. Kulturgeschichte des Suizids. Wien 2000, S. 61ff. Eine komprimierte Zusammenfassung der Kulturgeschichte des Suizids findet sich auch bei Frank Th. Petermann: Von Sokrates’ Schierlingsbecher zum Cybersuizid. In: Frank Th. Petermann (Hg.): Sterbehilfe. Grundsätzliche und praktische Fragen. Ein interdisziplinärer Diskurs. St. Gallen 2006, S. 133ff.

130

So fragte der bedeutende niederländische Humanist Erasmus von Rotterdam 1508: «Welches sind die Berühmtesten, die sich aus Lebensüberdruss selbst den Tod gaben? Waren es nicht die Freunde der Weisheit?» (Erasmus von Rotterdam: Lob der Torheit. Übersetzt von Heinrich Hersch. Köln 2006, S. 53). Sein Brieffreund, der englische Lordkanzler Thomas Morus, der für seine Treue zum Katholizismus unter Heinrich VIII. 1535 hingerichtet und dafür vierhundert Jahre später (1935) heiliggesprochen wurde, ging in seinem Roman «Utopia», dem ersten Science-Fiction-Roman der Weltliteratur, noch weiter. Im «idealen Staat» der Utopier, hieß es bei Morus, würden Sterbende darin bestärkt, sich selbst zu töten, da dies «nicht die Freuden, sondern nur die Marter des Lebens abkürze»: «Wen sie mit diesen Gründen überzeugen, der endet sein Leben freiwillig durch Fasten oder findet in der Betäubung ohne eine Todesempfindung seine Erlösung. Gegen seinen Willen aber schaffen sie niemanden beiseite, vernachlässigen auch um der Weigerung willen in keiner Weise die Pflege des Kranken» (Thomas Morus: Utopia. Übersetzt von Gerhard Ritter. Stuttgart 1988, S. 106).

131

Charles de Montesquieu: Persische Briefe. Stuttgart 2004, S. 146

132

Cesare Beccaria: Von den Verbrechen und von den Strafen. Übersetzt von Thomas Vormbaum. Berlin 2005, S. 91

133

Ebenda, S. 94

134

Immanuel Kant: Metaphysik der Sitten. In: Immanuel Kant: Werke in zehn Bänden. Herausgegeben von Wilhelm Weischedel. Darmstadt 1983, Band 7, S. 554

135

In § 211 (Mord) des Strafgesetzbuches heißt es dazu: «Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…) einen Menschen tötet.»

136

Vgl. Friedrich Nietzsche: Götzendämmerung. In: Friedrich Nietzsche: Werke. Herausgegeben von Karl Schlechta. München 1954, Bd. 2, S. 941

137

Vgl. u.a. Friedrich Nietzsche: Der Antichrist. In: Nietzsche, Werke, Bd. 2, S. 1229f.

138

Vgl. Friedrich Nietzsche: Morgenröte. In: Nietzsche, Werke, Bd. 1, S. 1060

139

Friedrich Nietzsche: Menschliches, Allzumenschliches. In: Nietzsche, Werke, Bd. 1, S. 494

140

Vgl. Nietzsche, Morgenröte, S. 1061

141

Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches, S. 949

142

Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra. In: Nietzsche, Werke, Band 2, S. 333

143

Ebenda, S. 334

144

Ebenda, S. 335

145

Ebenda

146

Ebenda, S. 335

147

Ecclesia Catholica: Katechismus der Katholischen Kirche. München 1993, 2280

148

Ebenda, 2281

149

Johannes Paul II.: Evangelium vitae. Rom 1995, Kapitel 66 (Das Dokument kann in deutscher Sprache von der Website des Vatikans www.vatican.va heruntergeladen werden.)

150

Ebenda, Kapitel 67

151

Ebenda (Der Papst zitiert hier den Kolosserbrief des Apostels, Kol 1, 24)

152

Vgl. hierzu u.a. Christopher Hitchens: The Missionary Position: Mother Teresa in Theory and Practice. London 1995; Aroup Chatterjee: Mother Teresa. The Final Verdict. Kalkutta 2003; sowie die umfassende Metastudie von Serge Larivée et al.: Les côtés ténébreux de Mère Teresa. In: Studies in Religion/Sciences Religieuses, 42/2013, S. 319–345. Im deutschsprachigen Raum hatte anfangs nur das Magazin Stern den Mut, auf die unpopulären Wahrheiten hinter dem Teresa-Mythos hinzuweisen, vgl. die Reportagen «Nehmen ist seliger denn geben» (Stern 38/98) und «Mutter Teresas herzlose Schwestern» (Stern 2/99).

153

Vgl. hierzu u.a. Robert Hutchison: Die heilige Mafia des Papstes. Der wachsende Einfluss des Opus Dei. München 1996; Matthias Mettner: Die katholische Mafia. Kirchliche Geheimbünde greifen nach der Macht. München 1995; Peter Hertel: «Ich verspreche euch den Himmel». Geistlicher Anspruch, gesellschaftliche Ziele und kirchliche Bedeutung des Opus Dei. Düsseldorf 1991.

154

Josemaría Escrivá: Der Weg. Köln 1982, Spruch 208

155

Hans Küng: Nichts als flotte Häme. In: Die Weltwoche 48/2002 

156

Robert Spaemann: Die Vernünftigkeit eines Tabus, S. 20

157

Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. In: Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.): Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe. Eine Sammlung kirchlicher Texte, Zweite erweiterte Auflage. Hannover 2011, S. 21 (das Dokument kann über die Website der EKD www.ekd.de heruntergeladen werden)

158

Hans Küng: Menschenwürdig sterben. In: Hans Küng/Walter Jens: Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung. München 2010, S. 56

159

Ebenda, S. 57

160

Ebenda, S. 64

161

Ebenda, S. 74

162

Institut für Demoskopie Allensbach: Mehrheit für aktive Sterbehilfe. Allensbacher Berichte 9/2001, S. 5 (das Dokument ist auf der Website des Instituts www.ifd-allensbach.de online verfügbar); sowie: Detlef Pollack und Olaf Müller: Religionsmonitor. Religiosität und Zusammenhalt in Deutschland. Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2013, S. 24 (das Dokument kann von der Website www.religionsmonitor.de heruntergeladen werden)

163

Johannes Paul II., Evangelium vitae, Kapitel 68

164

Ebenda, Kapitel 73

165

Ebenda, Kapitel 72

166

Ebenda

167

Ebenda, Kapitel 73

168

Ebenda, Kapitel 90

169

Der Papst zitiert hier die Worte aus dem Neuen Testament (Apg 5, 29), vgl. Johannes Paul II., Evangelium vitae, Kapitel 73

170

Ebenda, Kapitel 89

171

Ebenda

172

Ebenda, Kapitel 88

173

Ebenda

174

Caritas und Diakonie selbst geben geringere Mitarbeiterzahlen an als die zuständigen Berufsgenossenschaften, vgl. hierzu Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen. Aschaffenburg 2010, S. 219

175

Ebenda, S. 220

176

So erzielten Caritas und Diakonie 2002 mit 45 Milliarden Euro einen höheren Umsatz als BMW weltweit (42,3 Mrd.), die Lufthansa brachte es mit einem Umsatz von 16,3 Milliarden Euro gerade mal auf ein Drittel dessen, was Caritas und Diakonie erwirtschafteten, vgl. Frerk, Violettbuch Kirchenfinanzen, S. 221

177

vgl. Carsten Frerk, Caritas und Diakonie in Deutschland. Aschaffenburg 2005, S. 35

178

Isidor Baumgartner et al.: Ambulante Palliativversorgung und Seelsorge. Forschungsbericht zu einer empirischen Befragung. Passau 2009, S. 16

179

Ebenda, S. 23

180

Ebenda

181

Institut für Demoskopie Allensbach, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe, S. 15

182

zitiert nach Frerk, Caritas und Diakonie, S. 111.

183

Vgl. Michael Schmidt-Salomon: Keine Macht den Doofen. München 2012, S. 74ff.

184

Ich halte gar nichts davon, Patienten mit solchen Prognosen zu konfrontieren. Davon abgesehen, konnte ich die Einschätzung der Kollegen aber durchaus nachvollziehen. Denn der Tumor konnte während der Operation nicht in Gänze entfernt werden.

185

Auch in meinem Fragebogen hatten die Patienten die Möglichkeit, mehrere Gründe anzugeben. Hier die Resultate: a) Verlust der Selbständigkeit: wichtig: 272, weniger wichtig 10, nicht wichtig: 0; b) Verlust der Würde: wichtig: 278, weniger wichtig: 5, nicht wichtig: 4; c) Verlust der Fähigkeit, Dinge zu tun, die das Leben lebenswert machen: wichtig: 278, weniger wichtig: 4, nicht wichtig: 5; d) Verlust der Kontrolle über Körperfunktionen: wichtig: 272, weniger wichtig: 15, nicht wichtig: 0; e) Belastung für Familie, Freunde und Betreuer: wichtig: 70, weniger wichtig: 74, nicht wichtig: 143; f) unzureichende Schmerztherapie oder Angst davor, nicht ausreichend schmerzfrei behandelt zu werden: wichtig: 46, weniger wichtig: 28, nicht wichtig: 213; g) finanzielle Gründe der Behandlung: wichtig: 9, weniger wichtig: 41, nicht wichtig: 237; finanzielle Gründe für Unterbringung (Heim, Pflege, Hospiz etc.): wichtig: 11, weniger wichtig: 41, nicht wichtig: 235.

186

Markus Deggerich et al.: Finaler Hausbesuch. In: Der Spiegel 25/2008, S. 42

187

Ingrid Sander: Menschen sollten friedlich einschlafen können. Leserbrief in der «Thüringer Allgemeine» vom 27.1.2014

188

Wolfgang Dick: Ingrid will ihren Tod bestellen. Deutsche Welle 10.1.2014 (online verfügbar über www.dw.de)

189

Der Film kann über die Website des Medienprojekts www.medienprojekt-wuppertal.de bestellt werden.

190

Stefan Daniel: Hoffnung, vergangen. Aber. – Collage eines Lebens. Tübingen 2010, S. 21

191

Ebenda, S. 143

192

Ebenda, S. 142

193

Ingrid Sander, Menschen sollten friedlich einschlafen können

194

Hannelore Lwowsky-Lüpges: «Endlich hast du es geschafft!» Gedanken nach einem Suizid durch Sprung vom Hochhaus. In: Gita Neumann (Hg.), Suizidhilfe als Herausforderung, S. 132ff.

195

Laut dem Statistischen Bundesamt sterben pro Jahr rund 10000 Menschen in Deutschland durch Suizid, vgl. Statistisches Bundesamt: Gesundheit. Todesursachen in Deutschland. Wiesbaden 2013, S. 31. Allerdings ist davon auszugehen, dass etwa 30 Prozent der Selbsttötungen nicht als solche erkannt werden. Bei den Freitodbegleitungen, die ich in den letzten Jahren durchgeführt habe, wurde sogar in schätzungsweise 60 bis 70 Prozent der Fälle ein «natürlicher Tod» diagnostiziert.