Ulrich Offenberg
HEXEN
die Bräute des Satans
© Verlag KOMPLETT-MEDIA GmbH
2011, München/Grünwald
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785 |
Synode von Paderborn: Ächtung des Hexenglaubens |
1180 – 1240 |
Caesarius von Heisterbach, Möch und Chronist |
1225 |
„Mirakeldialoge” von Caesarius von Heisterbach, erste Erwänung von Incubus und Succubus |
1233 |
Großinquisitor Konrad von Marburg wird von Bägern in Heide bei Marburg wegen Ketzerprozessen zu Tode geprüelt |
13. – 18. Jh. |
Jh. Inquisition |
1324 |
Erster Hexenprozess und erste Hexenverbrennung in Irland unter Richard de Ledrede |
15. Jh. |
Beginn der Hexenprozesse |
– 1472 |
Nicolaus Jacquier, franzöischer Färer der Inquisition, Autor der „Ketzergeißel,, „Erfinder” des Hexenmals. |
1430 – 1505 |
Heinrich von Institoris, deutscher Inquisitor |
1435 – 1494 |
Jakob Sprenger Inquisitor fä die Bistäer Kön, Mainz und Trier |
1458 |
Niederschrift der Êetzergeißel” |
1463 – 1528 |
Freiherr Johann von Schwarzenberg, juristischer Autor, Freund von Martin Luther |
1481 – 1486 |
Hexenverbrennungen in Konstanz |
1483 – 1546 |
Martin Luther, Reformator |
1484 |
Inquisitions-Bulle Òummis desiderantes, von Papst Innozenz VIII. |
1486 |
Çexenhammer, von Heinrich von Institoris und Jakob Sprenger Aushebung eines Bordells von Succubi in Bologna |
1507 |
Bamberger Çalsgerichtsordnung, von Johann von Schwarzenberg |
1529 – 1596 |
Jean Bodin, franzöischer Hexenthoretiker |
1530 – 1612 |
Nicolaus Remy (auch Remigius), Strafrichter und Hexenverfolger |
1532 |
Reichsgesetz, die Ãarolina,, verfät den Feuertod auf Zauberei |
1540 |
Hexenverbrennungen in Wittenberg |
1545 – 1598 |
Peter Binsfeld, Weihbischof und Hexentheoretiker |
1551 – 1608 |
Martin Delrio, Hexentheortiker |
1569 |
Óheatrum Diabolorum,, Sammelwerk zum Thema Teufel |
1581 |
Êetzergeißel, erscheint erstmals in Buchform |
1582 |
Hexenprozesse in Arras |
1583 |
Hexenprozesse in Osnabräk und Straßburg |
1589 |
Óraktat äer die Bekenntnisse der Hexen” von Bischof Peter Binsfeld |
1590 – 1642 |
Johann Matthäs Meyfart, Theologe, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen |
1590 – 1594 |
Hexenprozesse in Nödlingen |
1590 |
Hexenprozesse in Trier exenverfolgungen in Freising exenverfolgungen in Bayern |
1591 – 1635 |
Friedrich von Spee: Käpfer gegen den Hexenwahn |
1595 – 1666 |
Benedikt Carpzow, Strafrechtler und Hexentheoretiker |
1595 |
Äaemonolatria, von Nicolaus Remigius, Beginn der Kinder-Verbrennungen |
1599 |
Äisquisitiones magicae, von Martin Delrio |
1605 |
Hexenprozesse in Fulda, Kön und Wäzburg |
1613 |
Hexenprozesse in Roermond, Niederlande |
1615 |
Anklage gegen Katharina Kepler als Hexe |
1621 |
Freispruch von Katharina Kepler von dem Hexenvorwurf |
1625 |
– 1630. Hexenprozesse in Bamberg |
1626 |
Kinderhexen-Prozess in Salem (USA) |
1627 – 1630 |
Hexenprozesse in Kön |
1627 |
Hexenprozess gegen Familie Haan in Bamberg |
1630 – 1680 |
Johannes Prätorius, Schriftsteller |
1632 |
Ãhristliche Erinnerung an gewaltige Regenten” von Johann Matthäs Meyfart |
1635 |
Íeue sähsische Kriminalpraktik, von Benedikt Carpzow |
1655 – 1728 |
Christian Thomasius, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen |
1665 |
Kinder-Verbrennungen in Reutlingen |
1668 |
Âlockesberges Verrichtungen oder Ausfärlicher Geographischer Berichtä von Johannes Präorius |
1669 |
Kinderhexen-Verbrennungen von Mara (Schweden) |
1672 |
Folterprotokoll der Katherine Lips |
1701 |
Äe Crimine Magiae, von Christian Thomasius |
1721, 1728 |
Letzte Hexenprozesse |
1721 – 1787 |
Pater Don Ferdinand Sterzinger, Käpfer gegen Hexenverfolgungen |
1766 |
Rede von Ferdinand Sterzinger vor dem bayerischen Kurfästen gegen den Hexenglauben: Õon dem gemeinen Vorurtheile der wirkenden und thäigen Hexerey” |
Drohung mit Folter
Geschichte des Hexenglaubens
Wie aus Ketzern Hexen wurden
Hexen in Irland
Die Bulle des Papstes
Der Hexen-Hammer
Kinder-Verbrennungen
Hebammen unter Generalverdacht
Die ominöse Hexensalbe
Incubus und Succubus
Teuflische Sippenhaft
Die brutalen Hexenproben
Geständnis durch Folter
Die drei Foltergrade
Tod ohne jeden Trost
Martin Luther und der Teufel
Die Macht der Prediger
Erfolgreiche Hexen-Traktate
Das Unwesen der Hexenkommissare
Prozesse gegen Kinder
Die Kinderhexen von Mora
Die Kinderhexen von Salem
Das Ende der Hexenprozesse
Schlupfwinkel der Hexen in Bayern
Die Kaiserin greift ein
Das Mittelalter war eine schreckliche Zeit. Kriege und Seuchen wüteten. Die Menschen hatten unendlich viele Gründe sich vor den Unbillen des Schicksals zu fürchten. Es war die Zeit dunkelster Mythen und grausamer Bräuche. Der schlimmste von allen war wohl die damals gängige Praxis der Hexenverbrennung. Sexuelle Verklemmung, ärgster Aberglaube und handfeste Interessen, oft von der Kirche geflissentlich unterstützt, verbündeten sich hier zu einem Verfolgungskult, dem viele, oft auch fortschrittliche Frauen zum Opfer fielen.
Der böse Höhepunkt dieser grauenvollen Tradition waren die Hexenverbrennungen. Sie waren öffentliche Spektakel, die willkommene Abwechslung für den tristen und mühseligen Alltag der Menschen des Mittelalters boten. Diese sorgsam inszenierten Massenhysterien, brachten die Menschen zur Raserei. Lauthals wurde der Tod der bösen Hexe gefordert. Und wenn dann die Flammen loderten, wurde laut gejubelt: „Sie brennt, die Hexe brennt.” Die Grausamkeit konnte nicht weit genug gehen. Das qualvolle Sterben und die Todesschreie des gemarterten Opfers stachelten den Massenfuror nur noch weiter an.
Rational denkende Menschen konnten wenig gegen diesen Massenwahn tun. Das erlebte auf brutale Weise sogar einer der größten Denker dieser Zeit, der Astronom Johannes Kepler. Er hätte sein Gesetz über die Planetenbewegung vielleicht schon fünf Jahre früher entwickeln können, wäre er nicht gezwungen gewesen, seine Mutter gegen den Vorwurf der Hexerei zu verteidigen. 1615 wurde die Witwe Katharina Kepler erstmals der Hexerei beschuldigt, erst am 28. September 1621 erfolgte ihr endgültiger Freispruch.
Die Mutter des weltberühmten Astronomen entsprach genau den damals herrschenden Klischeevorstellungen einer Hexe. Als klein, mager, von schwärzlichbrauner Gesichtsfarbe wurde ihr Äußeres beschrieben. Sie galt zudem als klatschsüchtig und zänkisch. Sie kannte sich mit heilkundigen Kräutern aus und wurde oft zu kranken Menschen oder Tieren gerufen. Natürlich gingen die Heilungszeremonien damals nicht ohne Handauflegen und Segensprechungen ab. Das alles war sehr, sehr verdächtig…
Und dann war doch noch die Sache mit ihrem Mann, so munkelte man schon bald nach Prozessbeginn. Da sei doch auch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen: Kurz nachdem sich die Eltern von Johannes Kepler im schwäbischen Leonberg niedergelassen hatten, war der Ehemann und Vater verschwunden. Er galt seither als in Kriegsdiensten gefallen oder verschollen. Als nun der Hexerei-Verdacht aufkam, erinnerte man sich daran, dass er sein Weib öfter übel behandelt hatte. Vielleicht hatte sich ja Katharina an ihm mit ihren Hexenkünsten gerächt?
In der Anklageschrift tauchte dieser Punkt zwar nicht auf, dafür wurden darin aber so ungefähr alle Unglücksfälle aufgezählt, die den Dorfbewohnern in Leonberg in den letzten Jahren widerfahren waren. Sie habe das Vieh behext, hieß es, habe einem Vater zwei Kinder getötet, sich als Kupplerin des Teufels betätigt und diesem eine junge Frau aus dem Ort zugeführt. Auch die Lähmung des Dorfschneiders wurde ihr zugeschrieben und vieles andere mehr. Dazu kamen die in Hexenverfahren üblichen Vorwürfe der Zauberei und der Gotteslästerung.
Der Aberglaube hatte in jeder Zeit jedes rationale Denken verdrängt. Alles war beherrscht von der Vorstellung eines allgegenwärtigen, personifizierten Teufels. Damals wurden sogar die unwahrscheinlichsten Dämonen- und Gespenstergeschichten in „wissenschaftlichen” Werken bewiesen. In solch einer Zeit schien Katharina Kepler in höchstem Maße verdächtig. Und streitbar wie sie war, legte sich die alte Frau überflüssigerweise auch noch mit dem Richter an. Der sah diesen Fall fortan als persönliche Herausforderung und strengte sich mit der Klage gegen die Keplerin besonders an.
Um seine Mutter dem ständigen Druck, der vom Gericht ausgeübt wurde, zu entziehen, lud Johannes Kepler sie für einige Wochen ins österreichische Linz ein. Damit erreichte er jedoch genau das Gegenteil: Der Richter wertete die Reise von Katharina Kepler als Flucht, als Schuldanerkenntnis. Sie müsse wohl ein schlechtes Gewissen haben, meinte er. Bei der Böswilligkeit, mit der das Verfahren gegen sie betrieben wurde, hätte man aber wohl auch ihr Verweilen in Leonberg als belastendes Indiz gewertet.